OGH 10ObS84/88 (RS0085657)

OGH10ObS84/8831.5.1988

Rechtssatz

Die Bescheinigungsmittel für eine wesentliche Änderung des zuletzt festgestellten Gesundheitszustandes oder für das Hinzutreten eines neuen Leidens müssen geeignet sein, dem Richter die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit dieser Tatsache zu verschaffen (eine Diagnose ohne Befund genügt nicht).

Normen

ASGG §68

10 ObS 84/88OGH31.05.1988

Veröff: SSV-NF 2/54

10 ObS 256/90OGH18.09.1990
10 ObS 122/14kOGH30.09.2014

Auch; nur: Die Bescheinigungsmittel für eine wesentliche Änderung des zuletzt festgestellten Gesundheitszustandes oder für das Hinzutreten eines neuen Leidens müssen geeignet sein, dem Richter die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit dieser Tatsache zu verschaffen. (T1)<br/>

10 ObS 10/15sOGH24.02.2015

Auch

10 ObS 88/15mOGH15.12.2015

Auch

10 ObS 157/17mOGH23.01.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19880531_OGH0002_010OBS00084_8800000_001

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