OGH 6Ob710/87 (RS0057601)

OGH6Ob710/8714.1.1988

Rechtssatz

Die zur Instandsetzung der früheren Ehewohnung während der ehelichen Gemeinschaft aufgenommenen Kredite unterliegen der Aufteilung unabhängig davon, ob die Ehewohnung selbst der Aufteilung unterliegt oder nicht.

Normen

EheG §81 Abs1

6 Ob 710/87OGH14.01.1988

Veröff: SZ 61/4

6 Ob 545/89OGH18.05.1989
5 Ob 183/03bOGH20.01.2004

Vgl auch; Beisatz: In einem inneren Zusammenhang mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen beziehungsweise einer Ehewohnung stehen auch Schulden, die für eine Ehewohnung eingegangen wurden, welche nicht mehr vorhanden ist. (T1); Veröff: SZ 2004/9

1 Ob 155/08pOGH16.09.2008

Auch

Dokumentnummer

JJR_19880114_OGH0002_0060OB00710_8700000_002

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