OGH 6Ob624/86 (RS0070155)

OGH6Ob624/8629.10.1987

Rechtssatz

Wer auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes ein in gemieteten Geschäftsräumlichkeiten betriebenes Unternehmen zur Weiterführung übernimmt, tritt dadurch in die Vertragsstellung des Hauptmieters ein, wenn das Hauptmietrecht als Unternehmensbestandteil von der Veräußerung mitumfaßt war.

Normen

MRG §12 Abs3 Ca

6 Ob 624/86OGH29.10.1987

Veröff: WoBl 1988,21 = MietSlg XXXIX/50

5 Ob 95/87OGH31.05.1988

Vgl auch; Veröff: WBl 1988,310 (kritisch Ofner) = MietSlg XL/18

7 Ob 520/89OGH23.02.1989

Vgl auch; Beisatz: Hier: Aus einem nur im Hinblick auf die Unternehmensübertragung schlüssigen Verhalten kann noch nicht mit der nach § 863 ABGB gebotenen Sicherheit auf die gleichzeitige Übertragung der Mietrechte geschlossen werden. (T1)

7 Ob 521/89OGH23.02.1989

Auch; Veröff: RdW 1989,222 = WoBl 1989,118 (Würth)

5 Ob 381/97hOGH30.09.1997

Vgl auch

3 Ob 108/99zOGH14.07.1999

Vgl auch

5 Ob 236/09fOGH19.01.2010

Vgl aber; Beisatz: Die in dieser Judikatur als Begründung für die Analogie zu § 12 Abs 3 MRG idF vor dem 3. WÄG herangezogenen Argumente haben durch das Inkrafttreten des 3. WÄG und damit des § 46a Abs 5 MRG ihr Gewicht verloren. (T2); Bem: Siehe nunmehr RS0125761. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19871029_OGH0002_0060OB00624_8600000_001

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