OGH 1Ob527/87 (RS0032311)

OGH1Ob527/8726.5.1987

Rechtssatz

Den Bürgen trifft die Beweislast dafür, dass der Gläubiger saumselig war.

Normen

ABGB §1364

1 Ob 527/87OGH26.05.1987

Veröff: ÖBA 1988,924

1 Ob 8/04iOGH18.03.2004

Auch; Beisatz: Die Beweislast für den Kausalverlauf, nämlich dafür, dass bei Einhaltung der dem Bürgen gegenüber gebotenen Sorgfalt an den Gläubiger Zahlung geleistet worden wäre, trifft den Bürgen. (T1)

2 Ob 52/06wOGH05.10.2006

Auch; Beisatz: Den Pfandbesteller trifft die Beweislast nicht nur für den Sorgfaltsverstoß und den Eintritt des Schadens, sondern auch dafür, dass sich seine Sachhaftung bei Einhaltung der ihm gegenüber gebotenen Sorgfalt nicht oder nur teilweise verwirklicht hätte. (T2)

3 Ob 203/12tOGH19.12.2012

Auch

8 Ob 86/14aOGH29.09.2014

Veröff: SZ 2014/87

Dokumentnummer

JJR_19870526_OGH0002_0010OB00527_8700000_002

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