OGH 7Ob593/87 (RS0048376)

OGH7Ob593/8714.5.1987

Rechtssatz

Derjenige Elternteil, dem nicht die Pflege und Erziehung des minderjährigen Kindes zusteht, darf bei der Regelung seines Rechtes auf persönlichen Verkehr mit dem Kinde nicht in die Rolle eines gelegentlichen Besuchers gedrängt werden. Die Regelung des Besuchsrechtes erfordert eine solche Gestaltung, dass sie ihrem Zweck, der Herstellung eines echten Naheverhältnisses gerecht wird.

Normen

ABGB §148 A

7 Ob 593/87OGH14.05.1987
5 Ob 581/87OGH20.10.1987
5 Ob 522/88OGH05.04.1988

Beisatz: Ein einmaliger monatlicher Besuchskontakt ist unzureichend. (T1)

4 Ob 1576/92OGH05.08.1992

Vgl auch

2 Ob 21/09sOGH16.04.2009

Beisatz: Bei schulpflichtigen Kindern gewährt die Rechtsprechung typischerweise ein Besuchsrecht im Abstand von zwei Wochen über zwei Tage des Wochenendes mit Übernachtung. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19870514_OGH0002_0070OB00593_8700000_001

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