OGH Bkd114/85 (RS0055657)

OGHBkd114/854.5.1987

Rechtssatz

Treue und Gewissenhaftigkeit in Geldangelegenheiten zählen zu den Säulen des Vertrauens der rechtssuchenden Bevölkerung in die Rechtsanwaltschaft. Wenn daher ein Rechtsanwalt die ihm als Treuhänder übertragenen Aufgaben nicht entsprechend seinem Treuhandauftrag erfüllt, so verletzt er selbst dann Berufspflichten und beeinträchtigt damit durch sein treuewidriges Verhalten Ehre und Ansehen des Standes, wenn mit diesem treuewidrigen Verhalten kein vermögensrechtlicher Nachteil für den Treugeber verbunden ist.

Normen

DSt 1872 §2 C4

Bkd 114/85OGH04.05.1987

Veröff: AnwBl 1988,90

Bkd 40/88OGH10.10.1988

Vgl auch; nur: Treue und Gewissenhaftigkeit in Geldangelegenheiten zählen zu den Säulen des Vertrauens der rechtssuchenden Bevölkerung in die Rechtsanwaltschaft. (T1) Beisatz: Es ist oberste Pflicht jedes Rechtsanwalts, in Geldsachen peinliche Ordnung zu halten. (T2)

Bkd 4/90OGH18.06.1990

Vgl auch; nur: Wenn daher ein Rechtsanwalt die ihm als Treuhänder übertragenen Aufgaben nicht entsprechend seinem Treuhandauftrag erfüllt, so verletzt er selbst dann Berufspflichten und beeinträchtigt damit durch sein treuewidriges Verhalten Ehre und Ansehen des Standes, wenn mit diesem treuewidrigen Verhalten kein vermögensrechtlicher Nachteil für den Treugeber verbunden ist. (T3)

9 Bkd 4/98OGH15.03.1999

Vgl auch; Beisatz: Hier: Verrechnung eines Honoraranspruches mit dem Treuhanderlag. (T4)

4 Bkd 1/05OGH25.07.2005

Auch; Beisatz: Die Vertrauenswürdigkeit der Anwaltschaft steht gerade bei Geldgeschäften und Treuhandgeschäften im besonderen Maße am Prüfstand. (T5)

2 Bkd 3/05OGH20.03.2006

Vgl auch; Beisatz: Gerade bei Abwicklung von Treuhandschaften ist die eingehende Prüfung aller Vorgänge und Kontrolle des Treuhandkontos auf Ausfolgung sämtlicher Treuhandbeträge eine unabdingbare und gewichtige Verpflichtung des Rechtsanwaltes. (T6)

7 Bkd 4/11OGH07.05.2012

Auch

28 Os 7/14kOGH26.02.2015

Auch

20 Ds 6/19sOGH12.05.2020

Dokumentnummer

JJR_19870504_OGH0002_000BKD00114_8500000_001

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