1 Ob 561/86 | OGH | 14.07.1986 |
Veröff: SZ 59/131 = ÖA 1987,138 |
2 Ob 134/02y | OGH | 20.06.2002 |
Auch; nur: Bei Bestehen einer dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechenden innigen Beziehung ist die Herstellung gesetzlicher familienrechtlicher Bande durch Adoption ein gerechtfertigtes Anliegen der Vertragschließenden. (T1); Beisatz: Dass mit der Adoption zusätzlich dem Adoptivkind die Möglichkeit geschaffen werden soll, eine fachliche Berufsausbildung in Österreich zu absolvieren, kann der Bewilligung der Adoption nicht entgegenstehen. (T2) |
9 Ob 58/04a | OGH | 09.06.2004 |
nur T1; Beis wie T2 |
1 Ob 156/04d | OGH | 12.08.2004 |
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Das Streben nach gesetzlichen familienrechtlichen Banden als gerechtfertigtes Anliegen im Sinne des §180a Abs1 ABGB setzt aber eine bereits seit langem bestehende innige Beziehung zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind entsprechend dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern voraus. (T3) |
4 Ob 184/05w | OGH | 24.01.2006 |
nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_19860714_OGH0002_0010OB00561_8600000_001
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