OGH 5Ob505/84 (RS0071123)

OGH5Ob505/8431.1.1984

Rechtssatz

Die Unterlassung der rechtzeitigen Verbücherung des (angeblich durch Ersitzung erworbenen) Wegerechtes durch den Antragsteller kann für sich allein nicht schon als eine zum Ausschluß des Rechtes auf Einräumung eines Notweges führende auffallende Sorglosigkeit beurteilt werden.

Normen

NWG §2 Abs1

5 Ob 505/84OGH31.01.1984

Veröff: NZ 1984,86

5 Ob 221/16kOGH19.12.2016

Vgl auch; Beisatz: Hier: Auffallende Sorglosigkeit nach den (weiteren) Umständen des Einzelfalles bejaht. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19840131_OGH0002_0050OB00505_8400000_002

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