OGH 11Os86/83 (RS0099180)

OGH11Os86/837.12.1983

Rechtssatz

Die vorbereitende Tätigkeit eines Sachverständigen (Befundaufnahme durch Untersuchung eines Angeklagten) ist nicht Gegenstand der Hauptverhandlung, mag sie auch in deren Zuge im Verhandlungssaal stattfinden. Abwesenheit eines Richters während dieses Zeitraums stellt den Nichtigkeitsgrund nicht her.

Normen

StPO §281 Abs1 Z1

11 Os 86/83OGH07.12.1983

Veröff: RZ 1984/44 S 131

15 Os 57/96OGH09.05.1996

nur: Die vorbereitende Tätigkeit eines Sachverständigen (Befundaufnahme durch Untersuchung eines Angeklagten) ist nicht Gegenstand der Hauptverhandlung, mag sie auch in deren Zuge im Verhandlungssaal stattfinden. (T1)

15 Os 181/95OGH28.11.1996

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19831207_OGH0002_0110OS00086_8300000_001

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