7 Ob 523/83 | OGH | 23.06.1983 |
Veröff: SZ 56/105 |
2 Ob 597/86 | OGH | 10.03.1987 |
Beisatz hier: Eine durch Auseinanderfallen des Eigentums an herrschenden und am dienenden Grundstück entstandene Dienstbarkeit. (T1) |
8 Ob 547/93 | OGH | 16.12.1993 |
vgl aber; Beisatz: Im Fall dolosen und daher sittenwidrigen Zusammenwirkens zwischen dem Verpflichteten und dem Ersteher mit dem Ziel, den nur obligatorisch Berechtigten um seine Rechte - hier die Beklagte, um das ihr im Scheidungsvergleich eingeräumte Wohnrecht - zu bringen, bedarf es jedoch gewisser Einschränkungen. (T2) |
7 Ob 125/00h | OGH | 14.06.2000 |
nur: Nicht verbücherte, aber offenkundige Servituten sind vom Ersteher bei einer Zwangsversteigerung nur dann zu übernehmen, wenn sie bereits ersessen sind. (T3) |
8 Ob 16/00m | OGH | 07.09.2000 |
nur T3 |
6 Ob 95/04w | OGH | 23.06.2005 |
Ähnlich; Beisatz: Der Ersteher einer zwangsversteigerten Liegenschaft hat offenkundige, aber nicht verbücherte und in den Versteigerungsbedingungen nicht angeführte Dienstbarkeiten nach Maßgabe ihres durch den Begründungsakt-vollendete Ersitzung oder Schaffung der Offenkundigkeit, nicht hingegen auch wegen §480 ABGB durch Vertrag-geschaffenen Ranges ohne oder in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen; Hier: Betrifft Rechtslage vor der EO-Novelle 2000. (T4) |
5 Ob 48/19y | OGH | 13.06.2019 |
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_19830623_OGH0002_0070OB00523_8300000_001
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