OGH 1Ob822/82 (RS0011330)

OGH1Ob822/8215.12.1982

Rechtssatz

Dem Pfandgläubiger geht der Schutz des Vertrauens auf die öffentlichen Bücher nicht dadurch verloren, daß er es unterläßt, die verpfändete Liegenschaft vor dem Pfandrechtserwerb zwecks Erforschung allfälliger außerbücherlicher Rechte Dritter zu besichtigen. Hingegen hat bei beabsichtigtem Eigentumserwerb der Erwerber eine Besichtigung vorzunehmen.

Normen

ABGB §431
ABGB §451 Abs1 C
ABGB §457
ABGB §1500

1 Ob 822/82OGH15.12.1982

JBl 1984,42 = SZ 55/191

Dokumentnummer

JJR_19821215_OGH0002_0010OB00822_8200000_001

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