OGH 3Ob608/82 (RS0016793)

OGH3Ob608/8229.11.1982

Rechtssatz

Als sogenannter Knebelungsvertrag ist ein Vertragshändlervertrag zB dann sittenwidrig, wenn die Kündigungsmöglichkeiten und die Kündigungsfolgen so gestaltet wären, dass eine Lösung der Eingliederung in die Organisation des Lieferanten oder Herstellers nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich wäre, so dass der Vertragshändler in seiner unternehmerischen und wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit in sittenwidriger Weise eingeschränkt wäre.

Normen

ABGB §879 BIIo
BGB §138
HGB §383
HGB §374

3 Ob 608/82OGH29.11.1982
7 Ob 265/01yOGH07.12.2001
6 Ob 95/16pOGH27.06.2016

Vgl auch; Beisatz: Hier: Gröbliche Benachteiligung („Knebelung“) durch eine Klausel in einer Bürgschaftserklärung, als darin die Haftung für künftig fällig werdende Sozialversicherungsbeiträge unwiderruflich übernommen wird und gleichzeitig eine Kündigung des Bürgschaftsvertrags nur mit Zustimmung des Sozialversicherungsträgers möglich ist, da die Bürgen so „bis in alle Zukunft für alle Sozialversicherungsbeiträge“ und ohne die Möglichkeit, diese Haftung zu beschränken, haften würden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19821129_OGH0002_0030OB00608_8200000_001

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