Normen
StGB §32
9 Os 69/81 | OGH | 06.10.1981 |
11 Os 4/00 | OGH | 16.05.2000 |
Auch; Beisatz: Das lange, qualvolle Leiden wurde als erschwerend berücksichtigt, ohne dass hiedurch gegen das Doppelverwertungsverbot verstoßen worden wäre, weil ein solches, durch die Tat bewirktes Siechtum des Opfers vor seinem Ableben über "Normalfälle" des Mordes hinausgeht, welche die gesetzliche Vertypung im Auge hat. (T1) |
12 Os 48/17a | OGH | 13.07.2017 |
Beisatz: Einerseits über das Normalmaß hinausgehende schwere Verletzungsfolgen bei § 84 Abs 4 StGB. Andererseits das brutale und zumindest in Grundzügen geplante Vorgehen bei § 84 Abs 5 Z 2 StGB. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19811006_OGH0002_0090OS00069_8100000_003
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