Rechtssatz
Wenn die beanstandeten Handlungen ihrer Art nach nicht schon Wettbewerbscharakter haben, hat der Kläger die Wettbewerbsabsicht zu behaupten und zu beweisen.
4 Ob 395/82 | OGH | 14.12.1982 |
Beisatz: Badegebühren (T1) |
4 Ob 38/94 | OGH | 12.04.1994 |
Auch; Beisatz: Hier: Der daraus Rechtsfolgen ableitet. (T2) |
4 Ob 67/95 | OGH | 18.09.1995 |
Vgl auch; Beisatz: Bei einer Handlung wettbewerblichen Charakters ist die Wettbewerbsabsicht zu vermuten. (T3) |
4 Ob 20/02y | OGH | 29.01.2002 |
Auch; Beisatz: Die Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, wird, sofern nicht eine typisch auf die Förderung fremden Wettbewerbs gerichtete Handlung vorliegt, nicht vermutet, sondern ist vom Kläger zu behaupten und zu beweisen. (T4) |
4 Ob 161/06i | OGH | 28.09.2006 |
Auch; Beisatz: Hier: Verweigerung der Herausgabe von Wartungsunterlagen eines geleasten Luftfahrzeuges durch die frühere Halterin unter Berufung auf ein zivilrechtliches Zurückbehaltungsrecht wegen eines auf das Flugzeug gemachten Aufwands. (T5) |
4 Ob 225/07b | OGH | 11.03.2008 |
Vgl aber für die Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007; Beisatz: Auf das Vorliegen von Wettbewerbsabsicht kommt es nach neuem Recht nicht an. (T6); Veröff: SZ 2008/32 |
Dokumentnummer
JJR_19801125_OGH0002_0040OB00386_8000000_001