OGH 3Ob68/80 (RS0003304)

OGH3Ob68/8030.7.1980

Rechtssatz

Durch die Massenbildung soll verhindert werden, dass bei verschiedener Pfandbelastung des Gesamterlöses ein Gläubiger aus einem Teil des Erlöses, an dem er kein oder ein späteres Pfandrecht hat, zum Nachteil eines Vorgläubigers zum Zug kommt.

Normen

EO §215
EO §216 II

3 Ob 68/80OGH30.07.1980

SZ 53/105

3 Ob 278/07iOGH10.04.2008

Beisatz: Hier: Drei Liegenschaftsanteile mit jeweils angemerkter Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19800730_OGH0002_0030OB00068_8000000_006

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