OGH 4Ob112/79 (RS0082225)

OGH4Ob112/7929.4.1980

Rechtssatz

Ob eine Kündigung nach § 32 Abs 2 VBG berechtigt ist, ist nach dem Zeitpunkt der Kündigungserklärung zu beurteilen (hier: Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 lit b VBG). War in diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Kündigungsgrund gegeben, dann kann auch eine nachträgliche Änderung des maßgebenden Sachverhalts dem Dienstgeber nicht mehr zum Nachteil gereichen.

Arbeitgeber

 

Normen

VBG §32 Abs2

4 Ob 112/79OGH29.04.1980
9 ObA 33/12mOGH17.12.2012

Auch

Dokumentnummer

JJR_19800429_OGH0002_0040OB00112_7900000_001

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