Rechtssatz
Da durch den Vergleich die bisherige Unsicherheit endgültig beseitigt und ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden soll, bleibt der Vergleich auch dann gültig, wenn später eindeutig nachweisbar ist, was beim Vergleichsabschluß strittig oder unsicher war. (Bereinigungswirkung des Vergleichs).
7 Ob 530/90 | OGH | 17.05.1990 |
nur: Da durch den Vergleich die bisherige Unsicherheit endgültig beseitigt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19791002_OGH0002_0020OB00542_7900000_004
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