OGH 6Ob14/78 (RS0005933)

OGH6Ob14/7814.3.1979

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, der gemäß § 51 GmbHG die Abänderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister anmeldet, kann in dieser Eigenschaft auch im eigenen Namen gegen den Beschluß des Registergerichtes Rekurs erheben. Die hiezu von ihm erteilte Vollmacht muß er daher nicht firmenmäßig zeichnen.

Normen

AußStrG §2 Abs2 Z3 D
AußStrG §9 Abs1 J3
AußStrG §9 Abs1 A2c
GmbHG §9
GmbHG §18 Abs2
GmbHG §51
GmbHG §102

6 Ob 14/78OGH14.03.1979

SZ 52/41

6 Ob 17/91OGH12.12.1991
6 Ob 193/97vOGH17.07.1997

Veröff SZ 70/151

6 Ob 330/98tOGH20.05.1999

Vgl auch; Beisatz: Keine Einschreitungsbefugnis des Geschäftsführers im eigenen Namen gegen die gerichtliche Bestellung eines Liquidators, denn diese Bestellung greift nicht in die eigene Rechtsposition des Geschäftsführers ein sondern betrifft nur die Rechtssphäre der Gesellschaft. (T1)

6 Ob 33/20aOGH22.10.2020

Vgl; Beisatz: Das gilt nicht, wenn der Geschäftsführers nicht die Ab- und Zurückweisung eines Antrags bekämpft, sondern sich gegen eine seiner Ansicht nach zu Unrecht vorgenommene Eintragung wehrt. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19790314_OGH0002_0060OB00014_7800000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)