Rechtssatz
Aus einer unrichtigen Beweiswürdigung eines Richters kann grundsätzlich ein Amtshaftungsanspruch nicht abgeleitet werden, es sei denn, es läge Willkür vor, weil sich der Richter über wesentliche Verfahrensergebnisse ohne ersichtlichen Grund hinweggesetzt hat.
1 Ob 11/78 | OGH | 22.05.1978 |
Veröff: RZ 1978/130 S 245 |
18 OCg 5/21s | OGH | 15.12.2021 |
nur: Willkür läge vor, wenn sich Richter über wesentliche Verfahrensergebnisse ohne ersichtlichen Grund hinweggesetzt hat. (T1)<br/>Beisatz: Willkür könnte erst aus einer mehrfachen groben Verkennung der Rechtslage abgeleitet werden. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19780522_OGH0002_0010OB00011_7800000_001
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