OGH 2Ob553/76 (RS0020634)

OGH2Ob553/7617.12.1976

Rechtssatz

Auch ein Unterbestandnehmer kann den Gebrauch der Bestandsache an einen Dritten weitergeben und dadurch seinerseits ein (weiteres) Bestandverhältnis begründen, sofern dies im Sinne des § 1098 ABGB ohne Nachteil des Hauptbestandnehmers geschehen kann und im (Unterbestandvertrag) - Vertrag nicht ausdrücklich untersagt worden ist (Ablehnung der Lehre Klangs und Gschnitzers, daß eine solche Verfügung des Unterbestandnehmers nur mit Zustimmung des Hauptbestandnehmers zulässig sei; Bezugnahme auf SZ 21/79 und MietSlg 7061 als hier bedeutungslos).

Normen

ABGB §1098 Ib
ABGB §1098 Id

2 Ob 553/76OGH17.12.1976

Veröff: MietSlg 28147 = SZ 49/159

1 ob 639/94OGH27.01.1995

Dokumentnummer

JJR_19761217_OGH0002_0020OB00553_7600000_001

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