OGH 2Ob176/75 (RS0030603)

OGH2Ob176/758.1.1976

Rechtssatz

Kosten der Wohnungsadaptierung, um sie mit einem Rollstuhl benützen zu können, sind solche vermehrter Bedürfnisse.

Normen

ABGB §1325 C
EKHG §14 Abs2 Z2

2 Ob 176/75OGH08.01.1976

Veröff: ZVR 1977/9 S 8

8 Ob 60/86OGH21.05.1987

Beisatz: Hier: Kosten eines erforderlichen behindertengerechten Umbaues der Wohnstätte. (T1)

2 Ob 2/89OGH10.05.1989
2 Ob 10/91OGH10.04.1991

Beisatz: Hier: Kosten der Adaptierung eines Schwimmbades. (T2) Veröff: VersR 1992,259

1 Ob 161/00hOGH06.10.2000

Beisatz: Wurde durch die Einbeziehung einer Hoffläche in den Neubau die sonst verwertbare Grundfläche vermindert, so ist der daraus entstandene Nachteil zu ersetzen. (T3) Beisatz: Der Aufwand (hier: behindertengerechter Umbau der Wohnung) für eine den Lebensumständen des Klägers und dessen Eltern angepasste Bauführung ist, soweit diese nicht in Luxus ausartet, durchaus angemessen. (T4)

7 Ob 281/02bOGH26.02.2003
2 Ob 48/14vOGH25.06.2014

Auch; Beisatz: Hier: Treppenlift. (T5)

Dokumentnummer

JJR_19760108_OGH0002_0020OB00176_7500000_001

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