OGH 12Os14/72 (RS0097595)

OGH12Os14/726.4.1972

Rechtssatz

Das Verteidigungsrecht des Beschuldigten wird überschritten, wenn dieser über die bloße Abwehr hinaus bewusst wahrheitswidrige erdichtete Tatsachen - auch nur in Form erdichteter Belastungsumstände - gegen andere vorbrachte, die, wenn sie wahr wären, eine als Verbrechen zu qualifizierende Handlungsweise des betreffenden Zeugen (oder Mitbeschuldigten) oder des Verfassers des betreffenden Protokolls begründen - oder wider besseres Wissen auf eine solche Handlungsweise hindeuten - würden.

Normen

StGB §3 B12
StGB §297
StPO §202

12 Os 14/72OGH06.04.1972
11 Os 68/72OGH15.09.1972

nur: Das Verteidigungsrecht des Beschuldigten wird überschritten, wenn dieser über die bloße Abwehr hinaus bewusst wahrheitswidrige erdichtete Tatsachen - auch nur in Form erdichteter Belastungsumstände - gegen andere vorbrachte, die, wenn sie wahr wären, eine als Verbrechen zu qualifizierende Handlungsweise des betreffenden Zeugen begründen - oder wider besseres Wissen auf eine solche Handlungsweise hindeuten - würden. (T1)

12 Os 21/73OGH24.04.1973
12 Os 1/74OGH05.02.1974

Beisatz: Keine Überschreitung des Verteidigungsrechts, sondern nur Negierung des Beweiswertes einer Anzeige, wenn der Angeklagte erklärt, die gegen ihn (wegen missbräuchlicher Verwendung eines Kraftfahrzeugkennzeichens) erstattete Anzeige sei unwahr, die Beamten lögen, sie hätten gegen ihn eine wissentlich falsche Anzeige erstattet. (T2)

13 Os 94/73OGH14.02.1973

Vgl auch

11 Os 2/75OGH19.03.1975

Veröff: ÖJZ-LSK 1975/72

14 Os 43/90OGH12.06.1990

Vgl auch

14 Os 110/02OGH14.01.2003

Vgl auch

11 Os 140/06gOGH27.03.2007

Auch; nur: Das Verteidigungsrecht des Beschuldigten wird überschritten, wenn dieser über die bloße Abwehr hinaus bewusst wahrheitswidrige erdichtete Tatsachen - auch nur in Form erdichteter Belastungsumstände - gegen andere vorbrachte, die, wenn sie wahr wären, eine als Verbrechen zu qualifizierende Handlungsweise des Verfassers des betreffenden Protokolls begründen würden. (T3); Beisatz: Behauptung der falschen Protokollierung eines Geständnisses durch den Journalrichter. (T4)

15 Os 104/11zOGH21.09.2011

Auch; nur ähnlich T3; Beis ähnlich wie T4

15 Os 124/16yOGH14.12.2016

Auch; Beisatz: Hier: Vorwurf der bewussten Manipulation des Protokolls durch den vernehmenden Polizeibeamten. (T5)

13 Os 69/20aOGH18.11.2020

Vgl; Beis wie T4; Beis wie T5

14 Os 142/20vOGH27.04.2021

Vgl; nur T3 ; Beis wie T4; Beis wie T5

Dokumentnummer

JJR_19720406_OGH0002_0120OS00014_7200000_001

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