OGH 8Ob185/63 (RS0011233)

OGH8Ob185/639.7.1963

Rechtssatz

Umstände - wie die Errichtung eines Zaunes - die für einen außerbücherlichen Erwerb sprechen, nehmen dem bücherlichen Erwerber den guten Glauben.

Normen

ABGB §431
ABGB §440

8 Ob 185/63OGH09.07.1963

EvBl 1963/419 S 572

4 Ob 635/71OGH08.02.1972

JBl 1972,429 = EvBl 1972/268 S 529 = ( mit Glosse von Koziol JBl 1973,54 ) siehe hiezu: Heinrich, Die E. d. OGH 08.02.1972, 4 Ob 635/71 und ihre Konsequenzen für den Notar, NZ 1973,134

5 Ob 183/75OGH14.10.1975

Beisatz: Ausdrückliche Ablehnung des " außerbücherlichen " Erwerbes, soweit nicht § 425 ABGB den Eintragungsgrundsatz durchbricht; Billigung von Bydlinski in Klang 2 IV/2, 120. (T1) = JBl 1976,145 mit zust. Anm. v. Bydlinski = SZ 48/104

1 Ob 784/80OGH18.02.1981

Auch; Beisatz: Der Erwerber, dem der Veräußerer einen, wenn auch unrichtigen, so doch plausiblen Rechtsgrund für die Benützung eines Grundstückes durch einen Dritten angibt, ist nicht verpflichtet, den Erklärungen des Veräußerers zu misstrauen und weitere Auskünfte, insbesondere bei dem, der die Grundstücke tatsächlich benützt, einzuholen. (T2) = EvBl 1981/156 S 462 = MietSlg 33223

8 Ob 533/87OGH11.06.1987

Auch; Beis wie T1; NZ 1988,98 ( Anm. v. Hofmeister )

6 Ob 169/07gOGH13.09.2007

Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Aber: Die Verkäuferin hat zwar im Zuge der Verkaufsgespräche geäußert, sie sei Besitzerin der Liegenschaft, der Beklagte hat aber nicht mehr nachgefragt, obwohl er wusste, dass die Liegenschaft von den Klägern benutzt wurde (Einzäunen, Beweiden, Mähen). Insbesondere hat er sich auch nicht bei den Klägern erkundigt, was naheliegend gewesen wäre. (T3)

9 Ob 57/10pOGH27.07.2011

Dokumentnummer

JJR_19630709_OGH0002_0080OB00185_6300000_001

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