5 Ob 332/60 | OGH | 29.09.1960 |
5 Ob 139/03g | OGH | 17.06.2003 |
Auch; Beisatz: Eine Adoption zwischen Geschwistern beziehungsweise Schwägern ist nicht schon wegen dieses Verhältnisses unzulässig. (T1); Veröff: SZ 2003/68 |
6 Ob 179/05z | OGH | 15.12.2005 |
Vgl auch; Beisatz: Die Adoption bringt gegenüber einer gemeinsamen Obsorgeregelung weder Vorteile für das uneheliche Kind noch für dessen Vater. Dies gilt zumindest in jenen Fällen, in denen die Mutter nicht auf ihre familienrechtliche Position gegen ihr uneheliches Kind verzichten will und selbst obsorgeberechtigt ist. In einem solchen Fall der möglichen gemeinsamen Obsorge besteht kein Bedarf, die Adoption eines unehelichen Kindes durch seinen Vater für zulässig anzusehen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19600929_OGH0002_0050OB00332_6000000_001
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