OGH 1Ob102/59 (RS0040853)

OGH1Ob102/599.4.1959

Rechtssatz

Zwischen der Klagsforderung aus Warenlieferungen, die im Rahmen eines Generalsvertretungsverhältnisses erfolgten, und den Gegenforderungen, die aus der Verletzung des Generalvertretungsvertrages abgeleitet werden, besteht ein rechtlicher Zusammenhang im Sinne des § 391 Abs 3 ZPO, der die Fällung eines Teilurteiles über die Klagsforderung hindert.

Normen

ZPO §391 Abs3 C

1 Ob 102/59OGH09.04.1959
4 Ob 525/66OGH20.12.1966

Veröff: JBl 1967,323 = EvBl 1967/308 S 439

6 Ob 249/70OGH02.12.1970

Auch; Beisatz: Hier: Ausführungsgeschäft aus Alleinvertretung - Gegenforderung für Provisionen und wegen Auflösung des Vertreterverhältnisses. (T1)

1 Ob 251/98pOGH24.11.1998

Ähnlich; Beisatz: Hier: Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für gelieferte Waren - Ausgleichsanspruch wegen (vorzeitiger) Auflösung des Vertragsverhältnisses. (T2)

1 Ob 115/99iOGH25.05.1999

Vgl auch

6 Ob 295/00aOGH22.02.2001

Ähnlich; Beisatz: Hier: Schadenersatzforderung und Kostenersatzforderung wegen Auflösung eines Vertragshändlervertrags und Kaufpreisforderung für die im Zeitraum vor Auflösung der Geschäftsbeziehung gelieferten Waren. (T3)

5 Ob 236/04yOGH09.11.2004

Auch

2 Ob 155/06tOGH10.08.2006

Auch

Dokumentnummer

JJR_19590409_OGH0002_0010OB00102_5900000_001

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