OGH 7Ob112/57 (RS0056684)

OGH7Ob112/5720.3.1957

Rechtssatz

Das Bekenntnis zu den religiösen Anschauungen der Zeugen Jehovas kommt weder als ehrloses noch als unsittliches Verhalten in Betracht. Es bildet auch keine sonstige schwere Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG, und zwar insbesondere dann nicht, wenn der andere Ehepartner dadurch nicht in einen Gewissenskonflikt geraten ist.

Normen

EheG §49 A2

7 Ob 112/57OGH20.03.1957
5 Ob 577/78OGH23.05.1978

Auch; Beisatz: Es können aber durchaus unentschuldbare schwere Eheverfehlungen gegeben sein, die in der religiösen Überzeugung eines Ehepartners ihre Wurzel haben, insbesondere dann, wenn aus einer fanatischen und unduldsamen Einstellung heraus der Ehegatte oder die Familienangehörigen im Sinne dieser Auffassung in einer für sie unerträglichen Weise beeinflußt werden sollen. (T1)

5 Ob 730/81OGH09.03.1982

Zweiter Rechtsgang zu 5 Ob 577/78.

7 Ob 85/01bOGH18.04.2001

Vgl auch; Beis ähnlich wie T1

8 Ob 275/01aOGH13.06.2002

Vgl auch; Beis ähnlich wie T1

8 Ob 107/04zOGH20.01.2005

nur:

Dokumentnummer

JJR_19570320_OGH0002_0070OB00112_5700000_001

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