OGH 1Ob609/56 (RS0015407)

OGH1Ob609/565.12.1956

Rechtssatz

Die im Protokoll über das Testament enthaltene Erklärung, daß sich das Gericht in einem Gespräch mit der Erblasserin von ihrer Handlungsfähigkeit überzeugt und ihre Testierfähigkeit festgestellt habe, entspricht den Erfordernissen des § 569 ABGB.

Normen

ABGB §569

1 Ob 609/56OGH05.12.1956
2 Ob 218/00yOGH14.09.2000
4 Ob 69/03fOGH29.04.2003

Auch

4 Ob 198/11pOGH17.01.2012

Auch; Beisatz: Im Protokoll muss nicht angeführt sein, auf welche Weise sich der Notar von der Testierfähigkeit überzeugt hat. (T1); Beisatz: Auch wenn der Sachwalter des Erblassers bei der Testamentserrichtung vor dem Notar anwesend war, musste er das Protokoll nach §§ 68, 70, 73 NO nicht unterzeichnen. (T2)

2 Ob 170/15mOGH29.09.2016

Dokumentnummer

JJR_19561205_OGH0002_0010OB00609_5600000_001

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