Rechtssatz
Zur Frage der Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit einer beschränkt entmündigten Person in bezug auf vor Ausspruch der Entmündigung abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.
3 Ob 62/60 | OGH | 02.03.1960 |
Veröff: JBl 1960,558 |
8 Ob 95/65 | OGH | 06.04.1965 |
Beisatz: Stirbt der Pflegebefohlene vor pflegschaftsbehördlicher Genehmigung eines mit ihm abgeschlossenen Vertrages, gilt die Genehmigung als nicht erteilt. (T1) Veröff: SZ 38/57 |
1 Ob 221/68 | OGH | 31.10.1968 |
Beisatz: Rechtsanwaltshonorar (T2) |
5 Ob 578/83 | OGH | 19.04.1983 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Klagsführung (T3) |
2 Ob 116/98t | OGH | 23.04.1998 |
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Auch die Vorbereitung von Prozessen, die erst nachträglich dem Schutz vor Übervorteilungen im geschäftlichen Verkehr dienen, kann Gegenstand einer im gesetzlichen Sinn verstandenen Personenfürsorge sein, wenngleich die Handlungsfähigkeit einer unter Sachwalterschaft stehenden Person in der Zeit vor der Bestellung des Sachwalters immer im Prozeß über die Ungültigkeit des bekämpften Rechtsgeschäfts bewiesen werden muß. (T4) |
1 Ob 193/03v | OGH | 14.10.2003 |
Auch; Beisatz: Auch die Prüfung der Frage, ob ein Betroffener schon vor Eröffnung der Sachwalterschaft nachteilige Rechtsgeschäfte abgeschlossen hat, kann zum Aufgabenkreis des Sachwalterschaftsgerichts gehören, sofern ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass nachteilige Geschäfte abgeschlossen wurden und diese noch immer nachteilige Folgen nach sich ziehen, und der Verdacht besteht, dass der Mangel der Geschäftsfähigkeit schon zum Zeitpunkt der Vornahme dieser Geschäfte bestanden hat (so schon 2Ob116/98t). (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19510523_OGH0002_0010OB00108_5100000_001
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