OGH 3Ob124/51 (RS0040230)

OGH3Ob124/5128.2.1951

Rechtssatz

Bei Gericht offenkundig sind nur solche Tatsachen, die allen auf die Verhältnisse ihrer Umgebung aufmerksamen Personen bekannt sind oder die aus der täglichen Erfahrung abgeleitet werden können, also Naturereignisse, historische Begebenheiten und dergleichen, hingegen nicht Tatsachen, die nur zufällig einem einzelnen Richter, wenn auch anläßlich einer Amtshandlung, zur Kenntnis gekommen sind.

Normen

ZPO §269

3 Ob 124/51OGH28.02.1951
6 Ob 571/78OGH06.04.1978

Auch; Beisatz: Der Monat März ist in Igls in Tirol ein Wintermonat. (T1)

4 Ob 307/80OGH25.03.1980

Auch

6 Ob 516/81OGH11.02.1981

Vgl; Beisatz: Hier: Name unter dem ein Lokal bekannt ist, ist keine Tatsache des § 269 ZPO. (T2)

8 Ob 50/84OGH13.12.1984

nur: Bei Gericht offenkundig sind nur solche Tatsachen, die allen auf die Verhältnisse ihrer Umgebung aufmerksamen Personen bekannt sind oder die aus der täglichen Erfahrung abgeleitet werden können. (T3)

10 ObS 239/98iOGH15.09.1998

Vgl auch; nur T3

10 ObS 277/03pOGH10.02.2004

Vgl auch; Beisatz: Bei zweifelbarer Offenkundigkeit muss den Parteien Gelegenheit geboten werden, den Beweis der Unrichtigkeit einer vom Gericht als offenkundig beurteilten Tatsache anzutreten. (T4)

6 Ob 147/05vOGH01.12.2005

Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Unklar blieb, ob damit gemeint ist, dass dieser Umstand dem erkennenden Richter aus seiner amtlichen Wahrnehmung bekannt ist oder ob er sein Privatwissen verwertete. (T5)

6 Ob 38/17gOGH29.03.2017

Auch; nur: Bei Gericht offenkundig sind nur solche Tatsachen, die allen auf die Verhältnisse ihrer Umgebung aufmerksamen Personen bekannt sind oder die aus der täglichen Erfahrung abgeleitet werden können, also Naturereignisse, historische Begebenheiten und dergleichen. (T6)<br/>Beisatz: Hier: Die inhaltliche Ausrichtung jeder einzelnen der zahlreichen bestehenden Burschenschaften ist nicht als notorisch anzusehen. (T7)

6 Ob 129/18sOGH25.10.2018

Beis wie T4

10 ObS 6/20kOGH16.04.2020

Beis wie T4

1 Ob 141/20xOGH21.12.2020

nur T6

Dokumentnummer

JJR_19510228_OGH0002_0030OB00124_5100000_001