193. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit der die Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, wird verordnet:
Die Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 95/2022, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 2 wird die Datumsangabe „30. Juni 2026“ durch die Datumsangabe „31. Dezember 2028“ ersetzt.
2. In § 15 erhält der erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 1 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Hattmannsdorfer
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