191. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit der die Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, wird verordnet:
Die Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 44/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 4 samt Überschrift entfällt. Der bisherige § 5 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 4.“.
4. Im neuen § 4 erhält der erste Satz die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die §§ 1 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 191/2026 treten mit dem der Kundmachung folgendem Tag in Kraft, gleichzeitig tritt § 4 samt Überschrift in der vor der genannten Verordnung geltenden Fassung außer Kraft.“
Hattmannsdorfer
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