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BGBl III 67/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

67. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Mongolei im Bereich der sozialen Sicherheit

67. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Mongolei im Bereich der sozialen Sicherheit

[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Vereinbarung in mongolischer Sprache siehe Anlagen]

Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 am 1. August 2026 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Vereinbarung in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Vereinbarung in englischer Sprache

Anlage 3

Anlage 3: Vereinbarung in mongolischer Sprache

Stocker

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