67. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Mongolei im Bereich der sozialen Sicherheit
[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarung in mongolischer Sprache siehe Anlagen]
Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 am 1. August 2026 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Vereinbarung in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Vereinbarung in englischer Sprache
Anlage 3
Anlage 3: Vereinbarung in mongolischer Sprache
Stocker
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