66. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über soziale Sicherheit
66.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in mongolischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 26 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. November 2025 bzw. 7. Mai 2026 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 26 Abs. 1 mit 1. August 2026 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Vertragstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Vertragstext in englischer Sprache
Anlage 3
Anlage 3: Vertragstext in mongolischer Sprache
Stocker
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