65. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Libanon am 1. Mai 2026 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (BGBl. III Nr. 38/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 132/2025) hinterlegt.
Weiters hat Polen am 20. August 2025 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den Rücktritt vom Übereinkommen notifiziert; der Rücktritt wurde gemäß Art. 20 Abs. 3 des Übereinkommens am 20. Februar 2026 wirksam.
Stocker
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
