2. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Anlage V des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag
Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten ist die Anlage V des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (BGBl. III Nr. 121/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 109/2022) für die Türkei am 6. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Ferner wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 109/2022 dahingehend berichtigt, dass es im Titel der Kundmachung statt „Geltungsbereich des Umweltschutzprotokolls“ richtig „Geltungsbereich der Anlage V des Umweltschutzprotokolls“ zu lauten hat.
Stocker
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