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BGBl III 14/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

14. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

14. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Spanien das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 (BGBl. III Nr. 105/2004 idF BGBl. III Nr. 97/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 205/2024), ratifiziert und dabei eine Erklärung gemäß Art. 4 Abs. 2 des Übereinkommens abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C 183].

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 3 für Spanien am 11. Dezember 2026 in Kraft.

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