15. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Andorra seinen anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 133/2025) gemäß Art. 78 Abs. 2 angebrachten Vorbehalt zu Art. 30 Abs. 21 mit Wirkung vom 17. Dezember 2025 zurückgenommen.
Stocker
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