vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 15/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

15. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

15. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Andorra seinen anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 133/2025) gemäß Art. 78 Abs. 2 angebrachten Vorbehalt zu Art. 30 Abs. 211 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 164/2014 idF BGBl. III Nr. 73/2024 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. mit Wirkung vom 17. Dezember 2025 zurückgenommen.

Stocker

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)