13. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit
[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarung in portugiesischer Sprache siehe Anlagen]
Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 9 mit 1. März 2026 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Vereinbarung in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Vereinbarung in englischer Sprache
Anlage 3
Anlage 3: Vereinbarung in portugiesischer Sprache
Stocker
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