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BGBl III 13/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

13. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit

13. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit

[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Vereinbarung in portugiesischer Sprache siehe Anlagen]

Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 9 mit 1. März 2026 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Vereinbarung in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Vereinbarung in englischer Sprache

Anlage 3

Anlage 3: Vereinbarung in portugiesischer Sprache

Stocker

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