12. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit
12.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in portugiesischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 25 Abs. 1 des Abkommens wurden am 25. Oktober 2022 bzw. 4. Dezember 2025 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. März 2026 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Vertragstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Vertragstext in englischer Sprache
Anlage 3
Anlage 3: Vertragstext in portugiesischer Sprache
Stocker
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