11. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Island am 17. Dezember 2025 eine Erklärung gemäß Art. 287 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 172/2025) abgegeben;1 die anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens gemäß Art. 298 abgegebene Erklärung bleibt davon unberührt.2
Stocker
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