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BGBl III 11/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

11. Kundmachung: Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

11. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Island am 17. Dezember 2025 eine Erklärung gemäß Art. 287 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 172/2025) abgegeben;11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6]. die anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens gemäß Art. 298 abgegebene Erklärung bleibt davon unberührt.22 Kundgemacht in BGBl. Nr. 885/1995.

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