197. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Schweden am 6. November 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 113/2020, letzte Kundmachung einer vorläufigen Anwendung BGBl. III Nr. 197/2024) hinterlegt und dabei die vorläufige Anwendung des Protokolls gemäß dessen Art. 5 erklärt. Die Erklärung wird am 1. Jänner 2026 wirksam.
Stocker
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