196. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
Die Ukraine hat am 19. April 2022 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 144/2017) aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abgegeben.1
Stocker
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