vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 196/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

196. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

196. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Die Ukraine hat am 19. April 2022 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 144/2017) aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abgegeben.11 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 62].

Stocker

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)