59. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 175/2023, wird verordnet:
Die Ausländerbeschäftigungsverordnung – AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 13/2024, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird in Z 14 der Punkt am Satzende durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 14a eingefügt:
- „14a. Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben, hinsichtlich ihrer Beschäftigung während eines längstens zwölfmonatigen Ferienaufenthalts im Bundesgebiet, sofern österreichische Staatsangehörige in den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen eines bilateralen Programmes für berufliche Entwicklung und kulturellen Austausch eine Beschäftigung aufnehmen dürfen;“
2. Dem § 2 Abs. 12 wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(11) § 1 Z 14 und 14a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 59/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Kocher
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