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BGBl II 58/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

58. Verordnung: Änderung der Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik

58. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 206/2021, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik, BGBl. II Nr. 308/2023, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 382/2023, wird wie folgt geändert:

In § 2 wird die Wendung „16. Februar 2024“ durch die Wendung „16. April 2024“ ersetzt.

Karner

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