174. Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, mit der die Verordnung betreffend die Zuerkennung der Rechtsstellung einer Internationalen Nichtregierungsorganisation oder einer Quasi-Internationalen Organisation an Nichtregierungsorganisationen (INROV) geändert wird
Auf Grund der §§ 15 und 16 des Amtssitzgesetzes (ASG), BGBl. I Nr. 54/2021, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesminister für Inneres verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Zuerkennung der Rechtsstellung einer Internationalen Nichtregierungsorganisation oder einer Quasi-Internationalen Organisation an Nichtregierungsorganisationen (INROV), BGBl. II Nr. 593/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 entfällt die Z 3.
2. In § 1 wird nach der Z 10 folgende Z 10a eingefügt:
- „10a. UNCAC Coalition – Verein zur Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption, Wien;“
3. In § 2 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:
- „1a. Dialogbüro für zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit – hbs, Wien;“
4. In § 2 Z 2 wird die Wortfolge „FES Regionalbüro für Zusammenarbeit und Frieden in Europa, Wien;“ durch die Wortfolge „FES Regionalbüro für Internationale Zusammenarbeit, Wien;“ ersetzt.
Schallenberg
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