89. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Rumänien am 31. Mai 2024 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl. III Nr. 13/2022, Inkrafttreten BGBl. III Nr. 53/2023) hinterlegt.
Edtstadler
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