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BGBl III 88/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

88. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens über den Amtssitz der Organisation der Erdölexportierenden Länder
88. (NR: GP XXVII RV 2413 AB 2506 S. 259 . BR: AB 11484 S. 966 .)

88. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder (OPEC) zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der Erdölexportierenden Länder

88.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. III des Protokolls wurden am 17. bzw. 21. Mai 2024 abgegeben; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. III mit 1. Juni 2024 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Protokoll in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Protokoll in englischer Sprache

Nehammer

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