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BGBl III 87/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

87. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ruanda

87. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ruanda

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 29 des Abkommens wurden am 10. August 2022 bzw. 3. Mai 2024 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 mit 1. Juli 2024 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in englischer Sprache

Edtstadler

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