59. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
[Durchführungsprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsprotokoll in armenischer Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
Das Durchführungsprotokoll tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Mai 2024 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Durchführungsprotokoll in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Durchführungsprotokoll in armenischer Sprache
Anlage 3
Anlage 3: Durchführungsprotokoll in englischer Sprache
Edtstadler
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