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BGBl III 59/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

59. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

59. Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

[Durchführungsprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsprotokoll in armenischer Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

Das Durchführungsprotokoll tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Mai 2024 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Durchführungsprotokoll in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Durchführungsprotokoll in armenischer Sprache

Anlage 3

Anlage 3: Durchführungsprotokoll in englischer Sprache

Edtstadler

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