60. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung
60.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in portugiesischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. März 2024 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 33 mit 1. Juni 2024 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in portugiesischer Sprache
Nehammer
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